Neue Förderrichtlinie "GO-Bio next"

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die neue Förderrichtlinie "GO-Bio next" ins Leben gerufen. Damit sollen die Gründungsaktivitäten in den Lebenswissenschaften gesteigert sowie der Transfer aus der Grundlagenforschung in die Anwendung beschleunigt werden.

"GO-Bio next" zielt darauf ab, den Transfer von Forschungsergebnissen aus akademischen Einrichtungen in die Praxis effizienter und schneller zu gestalten. Die Forschenden sollen auf die wirtschaftliche Verwertung ihrer Forschungsergebnisse durch eine Unternehmensgründung vorbereitet und bei der nachhaltigen Weiterentwicklung des Forschungsprojekts in einer Ausgründung begleitet werden.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die innovative FuE-Ansätze im Bereich der Lebenswissenschaften mit hohem Kommerzialisierungspotenzial vorantreiben und bis zu einem Reifegrad entwickeln, der eine erfolgreiche Ausgründung ermöglicht.

Förderphasen und Bedingungen

Die Maßnahme ist fortlaufend mit zwei Stichtagen pro Jahr (15.3. / 15.9.) angelegt. Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Skizzen für die erste Auswahlrunde können noch bis zum 15. September 2024 eingereicht werden.

  • Die erste Phase unterstützt die Erarbeitung eines Proof-of-Concept und die Entwicklung von Kommerzialisierungsstrategien. Die Arbeiten können in den Räumlichkeiten der Hochschule durchgeführt werden und werden mit 100% max. 3 Jahre gefördert
  • In der zweiten Phase liegt der Fokus auf der nachhaltigen Entwicklung des ausgegründeten Unternehmens durch weitere Forschungsarbeit und Markteinführungsvorbereitungen. Hier ist eine GmbH Gründung notwendig und können bis zu 50% max. 3 Jahre gefördert werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

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